Das Unterholz der Wälder von Madonna di Campiglio und des Rendenatals beherbergt eine große Vielfalt an Pilzen, die zum Ende des Sommers immer viele Pilzsammler anlocken.
Im einheitlichen Territorium der Gemeinden des Rendenatals ist das Sammeln verzehrbarer und nichtverzehrbarer wildwachsender Pilze bis zu einem Gesamtgewicht von täglich 2 kg pro Person über 10 Jahre zulässig, vorausgesetzt dass die Sammeltätigkeit vor Beginn für den gewünschten Zeitraum angemeldet und gleichzeitig eine der Dauer des Zeitraums entsprechende Gebühr entrichtet wird.
Kinder unter 10 Jahren können Pilze in Begleitung eines Familienmitglieds im Besitz der Zahlungsquittung sammeln, wobei dieselben Mengenbeschränkungen gelten. Die zulässige Höchstmenge kann überschritten werden, wenn ein einziges Exemplar allein, nicht zusätzlich zu anderen Pilzen, das oben genannte Höchstgewicht überschreitet.
Die Sammler sind verpflichtet, die Pilze vor Ort grob zu reinigen. Die Pilze dürfen nur in festen. durch Löcher belüfteten Behältern transportiert werden. Es ist verboten, die Pilze am Boden zu beschädigen oder zu zerstören und zum Sammeln Rechen, Haken oder andere Geräte zu verwenden, die die Humusschicht des Bodens schädigen können. Außerdem ist es in der Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr verboten, Pilze zu sammeln.
Für das Sammeln von Pilzen muss eine an der Dauer des Sammelzeitraums bemessene Gebühr bezahlt werden. Sie ist in Verbindung mit der Anmeldung des Tätigkeitsbeginns in den Ämtern der Gemeinde oder bei anderen Bevollmächtigten, zwischen:
www.geoticket.it (Transaktionkosten)
https://mypay.provincia.tn.it/pa/public/richiestaPagamentoSpontaneo.html?codTipo=funghi
oder
durch Banküberweisung der Gebühren an:
COMUNE DI PINZOLO
BANCO BPM S.P.A.
IBAN DEL COMUNE DI PINZOLO
IT 45 K 05034 35260 000000010198
Banküberweisunggrund: “raccolta funghi periodo da .. a” o “raccolta funghi con tariffa agevolata periodo da .. a” und persönlichen Daten.
Bei Bezahlung mit dem Banküberweisung ersetzt dieser die Anmeldung des Tätigkeitsbeginns und gilt als Anmeldenachweis.
Tourismus Büro Pinzolo:
Von Montag bis Samstag: von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: von 9.00 bis 13.00 Uhr
Tourismus Büro M. di Campiglio:
Von Montag bis Samstag: von 9.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: von 9.00 bis 13.00 Uhr
Pro Loco Carisolo von 6.00 bis 12.00 und von 15.00 bis 18.00, Sonntag von 6.00 bis 12.00
Rathaus von Pinzolo und Madonna di Campiglio Montag - Freitag von 8.30 bis 12.30.
Die Quittung ist nicht übertragbar und gilt maximal einen Monat lang. Sie berechtigt zum Sammeln von Pilzen in den außerhalb des Naturparks Adamello-Brenta liegenden Gebieten aller Gemeinden des Rendenatals, einschließlich der Gebiete des zweiten Teils von Ragoli (Zone Spinale – Montagnoli), in den Grenzen der vom Gesetz vorgegebenen Vorschriften und Beschränkungen.
In den innerhalb der Grenzen des Naturparks Adamello-Brenta liegenden Gebieten der Gemeinden ist das Pilzesammeln nur Personen erlaubt, die in einer Gemeinde der Provinz Trento wohnhaft sind, d.h. Personen, die keinen Wohnsitz in einer Gemeinde der Provinz haben, sind nur dann zum Pilzesammeln berechtigt, wenn sie sich mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage zu touristischen Zwecken in einer dieser Gemeinden aufhalten. Auch in diesem Fall gilt die Anmelde- und Gebührenpflicht.
Eine Ermäßigung der Gebühren um 50% fällt in folgenden Fällen an:
Tarife für das Sammeln von Pilzen
ZEITRAUM |
VOLL |
ERMÄβIGTER |
1 Tag |
€ 10,00 |
€ 5,00 |
3 Tage |
€ 20,00 |
€ 10,00 |
1 Woche |
€ 30,00 |
€ 15,00 |
2 Wochen |
€ 40,00 |
€ 20,00 |
1 Monat |
€ 60,00 |
€ 30,00 |
3 Monate |
€ 120,00 |
€ 60,00 |
6 Monate |
€ 200,00 |
€ 100,00 |
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