Hier finden Sie alle Informationen zur Pilzsammlung in der Gemeinde Sella Giudicarie: Vorschriften, Sammelzeiträume und Gebühren.
Alles, was Sie wissen müssen
Pfifferlinge oder Steinpilze? Der Duft des Waldbodens, die angenehme Kühle unter den Baumkronen und die Magie der Natur begleiten Sie auf dieser besonderen Suche. In den Zentralen Giudicarie wachsen zahlreiche Pilzarten, darunter die berühmten Steinpilze und Pfifferlinge.
Zwischen Laub und Moos nach Pilzen zu suchen und dabei die Stille des Waldes zu genießen, ist ein faszinierendes Erlebnis. Endlich entdeckt man einen, reinigt ihn sorgfältig und legt ihn in den Korb. Während sich sein Duft entfaltet, kann man sich bereits auf eine köstliche Polenta oder ein Wildgericht freuen, das durch diese besondere Gabe des Waldes ein einzigartiges Aroma erhält.
Vorschriften zur Pilzsammlung
Landesgesetz Nr. 11 vom 23. Mai 2007 in der geltenden Fassung „Regelung der Pilzsammlung“.
Mit dem Dekret des Präsidenten der Autonomen Provinz Trient Nr. 2 vom 20. Februar 2026 wurde die tägliche Sammelmenge in Trentino von 2 kg auf 3 kg pro Person erhöht. Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 33 vom 25.03.2026 gelten im Gebiet der Gemeinde Sella Giudicarie folgende Gebühren für die Pilzsammlung.
Sammeldauer und Gebühren
| Dauer | Gebühr |
|---|---|
| 1 Tag | 15,00 € |
| 3 Tage | 20,00 € |
| 7 Tage | 30,00 € |
| 15 Tage | 40,00 € |
| 30 Tage | 60,00 € |
| 90 Tage | 120,00 € |
| 180 Tage | 200,00 € |
So erhalten Sie eine Genehmigung zur Pilzsammlung
Für das Sammeln von Pilzen im Gemeindegebiet von Sella Giudicarie ist eine Genehmigung erforderlich. Diese erhalten Sie:
- am Infopoint im Bereich Lago di Roncone;
- online auf der offiziellen Website der Gemeinde Sella Giudicarie im Bereich PagoPA – Pilzsammlung;
- in teilnehmenden Hotels, Restaurants und öffentlichen Betrieben (Bar Quick in Lardaro, Hotel Roncone, Hotel Ginevra, Hotel Miramonti La Pozza und Bar Centrale in Roncone, Famiglia Cooperativa in Bondo, Hotel Limes und Hotel Pont'Arnò im Val di Breguzzo).
Wenn Sie die Genehmigung über die offizielle Website der Gemeinde erwerben, gilt der Zahlungsbeleg als gültige Sammelgenehmigung.